Erste Vorbereitungen auf unser Wahljahr: Vertreterwahl 2023!

Die Vorbereitungen zur Vertreterwahl 2023 laufen auf Hochtouren. Am 11. Oktober 2022 traf sich der Wahlvorstand zur ersten konstituierenden Sitzung, um den Ablauf der Wahl festzulegen. Mitglieder, die für das Vertreteramt kandidieren möchten, können sich bereits jetzt bei der HARABAU melden.

In der August-Ausgabe der HARABAUaktuell hatten wir Ihnen den Wahlvorstand vorgestellt, der auf der Vertreterversammlung im Juni erstmals nach der neuen Wahlordnung gewählt wurde: Ekkehard Wysocki (Aufsichtsratsvorsitzender), Carsten Gruber (Mitglied des Aufsichtsrates), Meike Dingermann (Vorstandsmitglied) sowie die Genossenschaftsmitglieder und Vertreter Jürgen Ott, Heidrun Waller, Lothar Schumann und Fabian Meier-Hedde.

Auf der konstituierenden Sitzung am 11. Oktober nahm der Wahlvorstand seine Arbeit auf: Ekkehard Wysocki wurde zum Vorsitzenden gewählt, Fabian Meier-Hedde zu seinem Stellvertreter und Meike Dingermann zur Schriftführerin. Aus dem HARABAU-Team wurden Mario Mack (Vorstand), Kai Jensen (Prokurist), Anja Gitt und Kerstin Sinnhuber zu Wahlhelfern bestellt.

Der Wahlvorstand beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der Wahlordnung, dass die Vertreterwahl 2023 als Briefwahl durchgeführt wird (§§ 8 Abs. 2, 10 Wahlordnung). Im Anschluss wurde der Zeitplan zum Ablauf der Wahl erarbeitet und beschlossen.

Die Anzahl der zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter kann erst am letzten Tag des der Wahl vorangegangenen Geschäftsjahres, also am 31. Dezember 2022, ermittelt werden (§ 5 Abs. 3, 4 Wahlordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 4 der Satzung der HARABAU). Daher entschied der Wahlvorstand, dass der erste Aufruf zur Kandidatur als Vertreterin bzw. Vertreter am 6. Januar 2023 per Post an alle HARABAU-Mitglieder verschickt wird. Der 6. Januar 2023 ist damit auch der Tag der Wahlbekanntmachung. Das Schreiben wird einen Vordruck enthalten, mit dem Sie sich zur Wahl als Vertreterin bzw. Vertreter aufstellen lassen können. Die Frist zur Einreichung Ihrer Wahlvorschläge endet am 9. Februar 2023 (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Wahlordnung).

Für den Fall, dass im Februar 2023 noch nicht genug Kandidaturmeldungen vorliegen, hat der Wahlvorstand ein Zeitfenster für einen zweiten Kandidaturaufruf eingeplant. Dieser erfolgt am 14. Februar 2023 und endet am 6. März 2023.

Der Wahlvorstand trifft sich am 14. März 2023 zu einer weiteren Sitzung, in der insbesondere die Wählerliste, die Anzahl der zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter sowie die Wählbarkeit der eingereichten Kandidaten festgestellt werden. Die beschlossene Wählerliste wird vom 15. bis zum 22. März 2023 in der Geschäftsstelle der HARABAU zur Einsicht ausgelegt werden. Am 3. April 2023 ist es dann so weit und die Wahlunterlagen werden an Sie verschickt.

Einsendeschluss Ihres Wahlbriefes und damit auch Wahlschluss ist der 16. Mai 2023 um 12.00 Uhr. Am Nachmittag des 16. Mai 2023 wird der Wahlvorstand zusammen mit den Wahlhelfern die Stimmen auszählen. Bereits am 17. Mai 2023 werden die Mitteilungen über die erfolgreichen Kandidaturen an die Mitglieder, die sich zur Wahl aufgestellt haben, versandt.

Die Liste der neu gewählten Vertreter*innen und Ersatzvertreter* innen kann dann ab dem 31. Mai 2023 für 14 Tage in der Geschäftsstelle eingesehen werden und wird Ihnen als Mitglied auf Verlangen auch ausgehändigt.

Alle Bekanntmachungen des Wahlvorstandes und die dazu gehörigen Unterlagen können Sie ab 6. Januar 2023 auch in den Geschäftsräumen der Genossenschaft einsehen. Oder Sie informieren sich einfach und bequem über unsere Homepage unter harabau.de

 

Sollten Sie sich bereits jetzt entscheiden, für das Vertreteramt zu kandidieren, senden wir Ihnen gern vorab den Vordruck für Ihre Kandidatur zu. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an vertreterwahl@harabau.de oder rufen Sie Kerstin Sinnhuber aus der Mitgliederbetreuung an: Tel. 040 673609-14

 

Ehrenamt Mitgliedervertreter:
DAS ERWARTET DIE KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ unserer Genossenschaft. In ihr spiegelt sich die demokratische Genossenschaftsidee wider. Denn ihre Zusammensetzung wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern durch die „Vertreterwahl“ bestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter sind aktiv in die Entwicklung unserer Genossenschaft eingebunden und können die Zukunft der HARABAU mitgestalten.

Die Hauptaufgabe der Vertreterinnen und Vertreter ist die Teilnahme an der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung. Dort treffen sie für die Genossenschaft wichtige Entscheidungen, wie der Beschluss zum Jahresabschluss, zur Gewinnverwendung und zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie wählen die Aufsichtsratsmitglieder und stimmen über Satzungsänderungen ab.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der zeitliche Aufwand ist überschaubar: Neben der Vertreterversammlung finden weitere Veranstaltungen statt, bei denen sich die Vertreterinnen und Vertreter über die Projekte und die Entwicklung der HARABAU informiert können.