Muss Ihr Freistellungsauftrag angepasst werden?

Wichtige Information für Sie als Genossenschaftsmitglied und Empfänger von Dividendenzahlungen

Der Sparerpauschbetrag wurde angehoben! Das ist grundsätzlich positiv für Sie, aber auch mit einer vom Gesetzgeber vorgesehenen „Bringschuld des Steuerzahlers“ versehen. Das hört sich aufwendig und kompliziert an? Ist es aber nicht!
Aus der Erhöhung der Freibeträge ergeben sich automatische Veränderungen für alle Freistellungsaufträge, egal ob Sie solche bei Ihrer Bank für den Erhalt von Zinsen gezeichnet haben oder bei der HARABAU für etwaige Dividendenzahlungen. Erfahren Sie hier, warum Sie alle von Ihnen erteilten Freistellungsaufträge prüfen sollten und Sie ihren Freistellungsauftrag ggfs. aktiv anpassen müssen.

Der neue Sparerpauschbetrag 2023
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurden – zur weiteren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger – auch die Sparerpauschbeträge angehoben. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages müssen die Steuerzahler für ihre Kapitalerträge keine 25 Prozent Abgeltungssteuer und keinen Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer bezahlen. Zu den Kapitalerträgen gehören auch die Dividendenzahlungen, die Sie als Mitglied der HARABAU einmal jährlich nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung erhalten.
Bislang lag der Sparerpauschbetrag bei 801,00 Euro für Singles und 1.602,00 Euro für zusammenveranlagte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Grenzen wurden nunmehr erhöht und liegen für Singles bei 1.000,00 Euro und für Zusammenveranlagte bei 2.000,00 Euro.
Mit dem sogenannten Freistellungsauftrag können Sie verhindern, dass von diesen Kapitalerträgen, wie z.B. der Dividendenzahlung, automatisch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden.
Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Institutionen (Banken, Genossenschaften, etc.) aufgeteilt, so wird der jeweilige Betrag aus dem Freistellungsauftrag automatisch jeweils um 24,844 Prozent erhöht. So sind auch alle der HARABAU vorliegenden Freistellungsaufträge automatisch zum 1. Januar 2023 prozentual um 24,844 Prozent erhöht worden.

Die richtige Aufteilung machts
Aufgrund des höheren Freibetrags ist es jedoch empfehlenswert, individuell für sich zu prüfen, ob die Aufteilung noch sinnvoll ist.
Sind Sie mit der automatischen, gesetzlich vorgegebenen Erhöhung des Freistellungsauftrages durch uns nicht einverstanden oder wünschen Sie eine andere Aufteilung Ihres Freibetrages, ist das kein Problem. Sie können Ihren Freistellungsantrag jederzeit kurzerhand aktiv anpassen.
Dazu können Sie bequem auf unser Onlineportal unter harabau.de/Mieterservice/Formulare zugreifen, dort den bereitgestellten Freistellungsauftrag ausfüllen und uns diesen unterzeichnet zukommen lassen. Gern schickt Ihnen Kerstin Sinnhuber (Tel. 040 673609-14 oder sinnhuber@harabau.de) bei Bedarf auch einen neuen Freistellungsauftrag per Post zu. Sollten Sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf!