NEBENKOSTEN
ABRECHNUNGEN FÜR 2020
Die Vorbereitungen für die Nebenkostenabrechnungen sind in vollem Gange. Die Systemumstellung bei der HARABAU führte leider dazu, dass Sie nicht, wie gewohnt, zwischen April und Mai Ihre Abrechnung für die Betriebsund Heizkosten in den Händen halten konnten.
Viele Mitglieder haben auf die Nebenkosten bis spätestens Mai gewartet, weil sie die Aufwendungen für die Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EstG ihrer Steuererklärung für 2020 beifügen wollten. Seien Sie unbesorgt, die Aufwendungen können Sie mit Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2021 einreichen. Wir gehen davon aus, dass Sie spätestens im Oktober 2021 Ihre Abrechnung erhalten. Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12.2020. Das Gesetz schreibt vor, dass spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode die Abrechnungen den Mietern vorliegen müssen.