Hinweis für unsere Mieter
Genehmigungsgrundsätze für Änderungen in den Außen- und Terrassenbereichen
Regentonnen | nur Klappe im Regenfallrohr und Überlaufvorrichtung | |
Heckenanpflanzungen | Höhe max. 160 cm (dauerhafte Pflegegröße) | |
Breite max. 50 cm (dauerhafte Pflegegröße) | ||
Spielgeräte | nur kleine Kleinkinderspielgeräte | |
Geräteschuppen | Größe max. 150 cm x 150 cm | |
Höhe max. 200 cm | ||
Windschutz/Sichtschutz | Geschosswohnungen | in Abstimmung mit der Technik |
Reihenhäuser | Breite max. 300 cm | |
Höhe max. 180 cm | ||
Material | Holz/Holzoptik/Farbe Natur | |
Terrassengrößen | Geschosswohnungen | Breite max. 300 cm |
Tiefe max. 200 cm | ||
Reihenhäuser | Breite max. 400 cm | |
Tiefe max. 300 cm | ||
Beläge der Terrassen | in Abstimmung mit der Technik |
Folgende Zustimmungsbedürftige Anbauten/Umbauten/Einbauten/Handlungen werden zukünftig nicht genehmigt und sind bei Auszug zu entfernen:
- Sitzecken als Extrabereiche
- Terrassendächer
- Zäune
- Fahnenmasten
- Kompostanlagen
- Bäume
- Fahrradhäuser
- Speierverlängerungen / Entwässerungen
- Das Überfliegen der Grundstücke durch Drohnen
Alle Änderungswünsche am Haus oder am Grundstück müssen prinzipiell im Vorwege mit der Genossenschaft abgestimmt und genehmigt werden.