Mitglieder
Die HARABAU als Genossenschaft ist demokratisch aufgebaut und wird von ihren Mitgliedern getragen.
Dazu wählen die Mitglieder turnusgemäß alle fünf Jahre aus ihren Reihen die Mitgliedervertreter in die Vertreterversammlung.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Gremium der HARABAU.
Die Mitgliedervertreter sind aktiv in die Entscheidungen unserer Genossenschaft eingebunden und können somit die Zukunft der HARABAU positiv mitgestalten. Zu ihrer ehrenamtlichen Hauptaufgabe gehört insbesondere die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung, in der grundlegende Entscheidungen für die HARABAU getroffen werden, wie zum Beispiel der Beschluss über Satzungsänderungen, den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Vertreterversammlung wählt auch die Mitglieder des Aufsichtsrates, dem weiteren Organ der Genossenschaft. Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes beträgt drei Jahre.
Aufsichtsrat
Der Mitglieder des Aufsichtsrates sind ebenfalls alle samt Mitglieder der Genossenschaft und der HARABAU sehr verbunden. Sie verfügen über vielfältiges, profundes Fachwissen auf unterschiedlichsten Gebieten, um so ihrer verantwortungsvollen Aufgabe der Förderung und Beratung des Vorstandes – und letztlich auch ihrer Überwachungsfunktion - nachkommen zu können. Die Gegenstände der gemeinsamen Beratung erstrecken sich von der Aufstellung des Neubau- und Modernisierungsprogramms bis hin zur Vorbereitung der gemeinsamen Vorlagen an die Vertreterversammlung.
Der Aufsichtsrat bestellt zudem die Mitglieder des Vorstandes der HARABAU, dem dritten Organ der Genossenschaft.
Vorstand
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft nach innen und außen. Er leitet die HARABAU unter eigener Verantwortung und entsprechend den genossenschaftlichen Zielsetzungen im Sinne der Mitglieder. Die Vorstandsmitglieder sind ebenfalls Mitglieder der HARABAU.
Der Vorstand zeichnet für das operative Geschäft der HARABAU verantwortlich, d.h. er trägt für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb Sorge und ergreift die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen. Die Vorstandsmitglieder stellen dementsprechend die Mitarbeitenden der HARABAU ein.
Mitarbeitende
In Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel nehmen die Mitarbeitenden der HARABAU eine Schlüsselposition ein: sie verwalten und bewirtschaften nicht nur die Liegenschaften der HARABAU, sie gehen auf die Bedürfnisse und Wünsche der wohnungssuchenden Mitglieder ein, finden für unsere Mitglieder das passende Zuhause mit dem richtigen Wohnumfeld und betreuen sie bei allen weiteren Fragen rund um die eigenen Vierwände. Das ist Service! Auch das richtig gut wohnen aus!