Wie werde ich Mitglied bei der HARABAU?
Die Mitgliedschaft ist bei uns unmittelbar mit der Anmietung einer Wohnung verbunden. Neue Genossenschaftsmitglieder nehmen wir aktuell nur mit dem Abschluss eines Dauernutzungsvertrages auf.
Zu diesem Zeitpunkt zeichnen Sie dann die erforderliche Anzahl an Anteilen.
Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich zeichnen und welchen Mehrwert hat eine Mitgliedschaft?
Die Anzahl der zu zeichnenden (Pflicht-)Anteile richtet sich nach der Größe Ihrer neuen Wohnung. Ein Anteil hat einen Wert von 150,00 Euro. Mit Zahlung des Eintrittsgeldes und der Anteile werden Sie durch Beschluss des Vorstandes Mitglied der HARABAU.
Damit steht Ihrem Einzug in Ihre neue Wohnung nichts mehr im Wege. Sie wohnen dann nicht nur richtig gut, sondern profitieren noch gleich mehrfach. Als Anteilseigner und Genossenschaftsmitglied haben Sie nun die Legitimation sich aktiv an den Wahlen zur Vertreterversammlung zu beteiligen und können sich auch als Kandidat*in aufstellen lassen und als gewählter Vertreter ihr Mitbestimmungsrecht an allen wesentlichen Entscheidungen ausüben.
Bei entsprechendem Beschluss der Vertreterversammlung zahlt die HARABAU einmal jährlich eine Dividende auf die von Ihnen gezeichneten Anteile an Sie aus.
Welche weiteren Vorteile sie als Genossenschaftsmitglied genießen, finden Sie hier.
Kann ich als Mitglied weitere freiwillige Anteile zeichnen?
Für bestehende Mitglieder ist die Beteiligung mit weiteren freiwilligen Anteilen zurzeit nicht möglich.
Was passiert, wenn ich meine Wohnung kündige?
Sollten Sie dennoch irgendwann Ihre Wohnung kündigen, können Sie frei entscheiden, ob Sie auch ihre Genossenschaftsanteile kündigen wollen. In dem Fall erhalten Sie diese grundsätzlich innerhalb der von der Satzung festgelegten Fristen in voller Höhe zurück.