Neue Stellplatz- und Garagenordnung

Die wichtigsten Punkte der neuen Ordnung im Überblick:
  • Nutzung nur durch Mieter/innen selbst: Auf dem angemieteten Stellplatz oder in der Garage dürfen ausschließlich eigene, zugelassene Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette abgestellt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
  • Richtig parken: Nur auf dem eigenen Stellplatz parken und stets so, dass niemand behindert wird.
  • Sicherheitsvorgaben beachten: Allgemeine Verkehrsregeln, Hinweisschilder und Markierungen sind verbindlich. Fahren im Schritttempo sowie das leise Öffnen und Schließen von Türen und Toren tragen zur Sicherheit und Rücksichtnahme bei.
  • Was nicht erlaubt ist: Lagern von Gegenständen oder Reifen, Reparaturen, Ölwechsel, Waschen von Fahrzeugen, Umgang mit brennbaren Stoffen, offenes Feuer, die Nutzung elektrischer Geräte sowie das Aufladen von Akkus (z. B. E Bikes oder E Scooter).
  • Brandschutz geht vor: Brennbare Stoffe oder gasdruckbetriebene Fahrzeuge dürfen weder gelagert noch abgestellt werden.
  • Richtig parken: Nur auf dem eigenen Stellplatz parken und stets so, dass niemand behindert wird.
  • Haftung und Verantwortung: Schäden an Einrichtungen der Garage oder Stellplatzanlage sind sofort der HARABAU zu melden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug besteht kein Versicherungsschutz durch die Genossenschaft.
  • Kinder schützen: Stellplatzanlagen sind keine Spielflächen – hier besteht erhöhte Unfallgefahr.
Und was ist mit E Mobilität?
Für Fragen zu Ladepunkten oder individuellen Lösungen steht die HARABAU beratend zur Seite. 

Die vollständige Stellplatz- und Garagenordnung können Sie hier ansehen und herunterladen.